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Elektronischen Lohnsteuerkarte

Details

Seit 2013 hat die alte Lohnsteuerkarte aus Karton endgültig ausgedient: Arbeitgeber und Finanzamt stützen sich auf die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM. Dieses Verfahren ist praktisch eine elektronische Lohnsteuerkarte.

Dabei werden dem Arbeitgeber die benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z. B. Steuerklasse und Freibeträge bereitgestellt, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können.

Diese sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und stehen dem Arbeitgeber - nach einer Berechtigungsprüfung - zum elektronischen Abruf bereit.

Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach Ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt des Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Die steuerlichen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus den §§ 38 bis 39f Einkommensteuergesetz (EStG).

Weiterführende Informationen

Die Lohnsteuerklassen

Steuerklasse 1

Sie bezieht sich auf Arbeitnehmer, die... -ledig oder geschieden sind -verheiratet sind, deren Ehepartner aber im Ausland lebt -dauernd getrennt leben -verwitwet sind

Steuerklasse 2

Hier werden Sie eingestuft, wenn Sie die Bedingungen für Steuerklasse 1 erfüllen, aber mindestens ein Kind zu ihrem Haushalt gehört

Steuerklasse 3

Sie gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn... -beide Ehepartner in der Bundesrepublik wohnen -sie nicht dauernd getrennt leben -der Ehepartner des Arbeitnehmers einen geringeren Arbeitslohn bezieht -der Ehepartner Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse 5 eingetragen ist (siehe auch Klasse 5)

Steuerklasse 4

Verheiratete Arbeitnehmer, die gleich viel verdienen, werden in diese Klasse eingestuft, wenn beide Ehepartner... -Arbeitslohn beziehen -im Inland wohnen -nicht dauernd getrennt leben

Steuerklasse 5

Sie tritt für einen der Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn... -der andere Ehegatte in die Steuerklasse 3 eingereiht wird

Verdient Ihr Ehepartner ca. 60% des Gesamteinkommens oder mehr, empfiehlt sich für ihn die Steuerklasse 3, für Sie selbst die Steuerklasse 5. Steuerklasse 6 Sie gilt für Ihre zweite oder jede weitere Lohnsteuerkarte, die Sie benötigen, wenn... -Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn beziehen Sie sollten die Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 6 demjenigen Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigsten Arbeitslohn beziehen.