Elektronischen Lohnsteuerkarte
Details
Seit 2013 hat die alte Lohnsteuerkarte aus Karton endgültig ausgedient: Arbeitgeber und Finanzamt stützen sich auf die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM. Dieses Verfahren ist praktisch eine elektronische Lohnsteuerkarte.
Dabei werden dem Arbeitgeber die benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z. B. Steuerklasse und Freibeträge bereitgestellt, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können.
Diese sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und stehen dem Arbeitgeber - nach einer Berechtigungsprüfung - zum elektronischen Abruf bereit.
Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach Ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt des Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Die steuerlichen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus den §§ 38 bis 39f Einkommensteuergesetz (EStG).