Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet.

Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Traukalender, Teutonavigator / Destination.One), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Elektronischen Lohnsteuerkarte

Details

Seit 2013 hat die alte Lohnsteuerkarte aus Karton endgültig ausgedient: Arbeitgeber und Finanzamt stützen sich auf die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM. Dieses Verfahren ist praktisch eine elektronische Lohnsteuerkarte.

Dabei werden dem Arbeitgeber die benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z. B. Steuerklasse und Freibeträge bereitgestellt, um die Lohnsteuer berechnen und abführen zu können.

Diese sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und stehen dem Arbeitgeber - nach einer Berechtigungsprüfung - zum elektronischen Abruf bereit.

Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, können steuerlich bedeutsame Änderungen nach Ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt des Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Die steuerlichen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus den §§ 38 bis 39f Einkommensteuergesetz (EStG).

Begriffe im Kontext

Lohnsteuerabzugsmerkmale