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Liegenschafts- oder Katastervermessungen

Details

Wer darf Liegenschafts- oder Katastervermessungen ausführen?
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen solche Vermessungen nur durch Vermessungsingenieure, die Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes sein müssen oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt werden.

Wann führt das Vermessungsamt Liegenschafts- oder Katastervermessungen durch?
Die Vermessungen zur Teilung bestehender Grundstücke, Grenzvermessungen und Gebäudevermessungen im eigenen Aufgabenbereich durch das Stadtvermessungsamt erfolgen immer dann, wenn die Stadt oder städtische Gesellschaften als Eigentümer oder Erwerber beteiligt sind.

Wer sind die Auftraggeber für Liegenschafts- oder Katastervermessungen?
Auftraggeber für derartige Vermessungen ist ausschließlich das Liegenschaftsamt der Stadt Paderborn.

Was geschieht mit den Ergebnissen von Liegenschafts- oder Katastervermessungen?
Die Katastervermessungen werden im Innendienst der Abteilung »Vermessungen« für die Übernahme ins Liegenschaftskataster vorbereitet und anschließend dem Katasteramt des Kreises Paderborn zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

Was ist zu beachten?
Leider können wir keine Aufträge von privaten Auftraggebern entgegen nehmen. Hier müssen Sie Kontakt mit einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder dem Katasteramt beim Landrat des Kreises Paderborn aufnehmen.

Begriffe im Kontext

liegenschaftskataster, liegenschaftsvermessungen