Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Mietspiegel
Details
In den Paragraphen 558 c und 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen und diese im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen sind. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum, die von der Gemeinde und den Interessenvertretern der Eigentümer und der Mieter erstellt und anerkannt wird.
Kosten
Der Mietspiegel ist im Internet kostenlos einsehbar. Gedruckte kostenfreie Exemplare sind an den städtischen Verwaltungsstellen vorrätig. Telefonische Auskünfte zum Mietspiegel sind ebenfalls möglich und kostenlos.
Hinweise
Die Angaben des Mietspiegels gelten für Wohnraum. Mietangaben über Gewerbeflächen oder Geschäftsflächen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Bielefeld zu erfragen.
Unterlagen
Art und Größe der Wohnung, Lage und Baujahr des Gebäudes und Daten zur Ausstattung und Beschaffenheit.