Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet.

Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Traukalender, Teutonavigator / Destination.One), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.

Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.

Mietspiegel

Details

In den Paragraphen 558 c und 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen und diese im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen sind. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum, die von der Gemeinde und den Interessenvertretern der Eigentümer und der Mieter erstellt und anerkannt wird.

Kosten

Der Mietspiegel ist im Internet kostenlos einsehbar. Gedruckte kostenfreie Exemplare sind an den städtischen Verwaltungsstellen vorrätig. Telefonische Auskünfte zum Mietspiegel sind ebenfalls möglich und kostenlos.

Hinweise

Die Angaben des Mietspiegels gelten für Wohnraum. Mietangaben über Gewerbeflächen oder Geschäftsflächen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Bielefeld zu erfragen.

Unterlagen

Art und Größe der Wohnung, Lage und Baujahr des Gebäudes und Daten zur Ausstattung und Beschaffenheit.