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Mietspiegel

Details

Welche Miete für eine Wohnung ist angemessen?

Allgemeines
In den Paragraphen 558 c und 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen und diese im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen sind. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum, die von der Gemeinde und den Interessenvertretern der Eigentümer und der Mieter erstellt und anerkannt wird.

Was wird gebraucht?
Art und Größe der Wohnung, Lage und Baujahr des Gebäudes und Daten zur Ausstattung und Beschaffenheit.

Was kostet eine Auskunft?
Der Mietspiegel ist im Internet kostenlos einsehbar. Gedruckte kostenfreie Exemplare sind an den städtischen Verwaltungsstellen vorrätig. Telefonische Auskünfte zum Mietspiegel sind ebenfalls möglich und kostenlos.

Was muss noch beachtet werden?
Die Angaben des Mietspiegels gelten für Wohnraum. Mietangaben über Gewerbeflächen oder Geschäftsflächen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Bielefeld zu erfragen.