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Personenstandsurkunden
Details
Arten von Urkunden
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde enthält u.a. die Namen des Kindes, sein Geschlecht, sowie Ort und Tag der Geburt. Außerdem werden die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde geltenden Angaben zu den rechtlichen Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern, z. B. bei Adoption) des Kindes eingetragen.Eheurkunde
Die Eheurkunde enthält u. a. Angaben über die Namen der Ehegatten, deren Wohnort, Ort und Tag der Geburt und der Eheschließung, die Namensführung, sowie Vermerke über die eventuelle Auflösung einer Ehe.Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält u. a. Angaben zu den Namen der/des Verstorbenen, des Wohnortes, Ort und Tag der Geburt des/der Verstorben, den Sterbeort, Tag und Stunde des Todes sowie gegebenenfalls Angaben zu einem Ehegatten/Lebenspartner(in).Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält u. a. Angaben zu den Namen der Lebenspartner(innen), des Wohnortes, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner(innen) sowie Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft.Internationale Urkunde
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch als mehrsprachige, internationale Urkunden ausgestellt werden.
Ausstellung von Urkunden
Urkunden bekommen Sie grundsätzlich vom Standesamt des Ereignisortes, das heißt am Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort, bzw. an dem Ort, wo Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben.
Neben den eigenen Personenstandsbüchern werden auch die Bücher der ehemals selbständigen Standesämter der Ortsteile Alfen, Dörenhagen, Kirchborchen und Nordborchen beim Standesamt Borchen geführt. Die Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamtes Etteln werden in Lichtenau weitergeführt.
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Kosten
Die Gebühren des Standesamtes werden in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Für Urkunden wird danach eine Gebühr von 10 Euro zzgl. Porto erhoben.
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte.
Für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung der Rente, sind Urkunden gebührenfrei.
Hinweise
Grundsätzlich können folgende Personen die Ausstellung einer Urkunde beantragen:
die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
der Ehegatte
Vorfahren (Eltern, Großeltern usw.)
Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.)
Für andere Personen sind die Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu beachten. Sie sollten sich daher zunächst mit dem Standesamt in Verbindung setzen.
Verfahrensablauf
Urkunden können persönlich, telefonisch oder schriftlich beantragt werden.
Falls Sie die Urkunden persönlich abholen möchten, vergessen Sie bitte nicht, den Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Gebühr kann dann bar bei der Gemeindekasse eingezahlt werden.
Ansonsten senden wir Ihnen die Urkunde zu und legen einen entsprechenden Gebührenbescheid bei.