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Personalausweis: Infos und Beantragung

Details

Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.
Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können.

Funktionen eines Personalausweises

  1. Biometriefunktion

    • zum Schutz der Identität

    • auf einem Chip wird Ihr Foto und der Fingerabdruck gespeichert

    • Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis

  2. Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

    • zur Identifizierung bei elektronischen Internet-Diensten (z. B. Banken, Online-Shops, Verwaltungen) und an Automaten (z. B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder beim Einchecken in Hotels)

    • Identitätsnachweis durch Personalausweis in Kombination mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN

    • freiwillige Funktion (jederzeit ein- oder ausschaltbar)

      Voraussetzungen
      1. Anbieter benötigt ein Berechtigungszertifikat, um die Daten des Personalausweises auslesen zu können
      2. Kartenlesegerät (privat zu beschaffen)
      3. Software "AusweisApp" (kostenlos im Internet abrufbar, siehe unter "Links")

      Nutzung
      - Anbieter weisen sich bei Ihnen über das Berechtigungszertifikat aus
      - Zertifikat enthält Informationen darüber, welche Daten angefragt werden
      - Selbstbestimmung, welche Daten übermittelt werden sollen
      - Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN

  3. Unterschriftsfunktion (Qualifizierte elektronische Signatur - QES)
    zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente z. B. Verträge oder Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden

    • steht der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich

    • freiwillige Funktion

      Voraussetzung 
      1. Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen
      - Ausstellung des Zertifikats von Signaturanbeitern, die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind
      - Liste dieser Anbieter finden Sie unter den "Links" 
      2. Signatur-PIN
      - Geheimnummer, die beim Laden des Zertifikats gesetzt werden muss 
      3. Komfortlesegerät (privat zu beschaffen)
      - mit eigenem Display und separatem Tastaturfeld (PIN-Pad) zur Eingabe der Signatur-PIN

      Nutzung
      - die unterzeichnenden Dokumente müssen in digitaler Form vorliegen, z. B. als Textdokument oder E-Mail
      - Anleitung der jeweiligen Softwareanwendnung beachten
      - elektronische Signatur ist auch mit der Software "AusweisApp" möglich

Hinweise

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.