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Personalausweis: Informationen und Beantragung

Details

Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.
Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können.

Funktionen eines Personalausweises

  1. Biometriefunktion

    • zum Schutz der Identität

    • auf einem Chip wird Ihr Foto und der Fingerabdruck gespeichert

    • Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis

  2. Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

    • zur Identifizierung bei elektronischen Internet-Diensten (z. B. Banken, Online-Shops, Verwaltungen) und an Automaten (z. B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder beim Einchecken in Hotels)

    • Identitätsnachweis durch Personalausweis in Kombination mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN

    • freiwillige Funktion (jederzeit ein- oder ausschaltbar)

      Voraussetzungen
      1. Anbieter benötigt ein Berechtigungszertifikat, um die Daten des Personalausweises auslesen zu können
      2. Kartenlesegerät (privat zu beschaffen)
      3. Software "AusweisApp" (kostenlos im Internet abrufbar, siehe unter "Links")

      Nutzung
      - Anbieter weisen sich bei Ihnen über das Berechtigungszertifikat aus
      - Zertifikat enthält Informationen darüber, welche Daten angefragt werden
      - Selbstbestimmung, welche Daten übermittelt werden sollen
      - Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN

  3. Unterschriftsfunktion (Qualifizierte elektronische Signatur - QES)
    zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente z. B. Verträge oder Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden

    • steht der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich

    • freiwillige Funktion

      Voraussetzung 
      1. Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen
      - Ausstellung des Zertifikats von Signaturanbeitern, die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind
      - Liste dieser Anbieter finden Sie unter den "Links" 
      2. Signatur-PIN
      - Geheimnummer, die beim Laden des Zertifikats gesetzt werden muss 
      3. Komfortlesegerät (privat zu beschaffen)
      - mit eigenem Display und separatem Tastaturfeld (PIN-Pad) zur Eingabe der Signatur-PIN

      Nutzung
      - die unterzeichnenden Dokumente müssen in digitaler Form vorliegen, z. B. als Textdokument oder E-Mail
      - Anleitung der jeweiligen Softwareanwendnung beachten
      - elektronische Signatur ist auch mit der Software "AusweisApp" möglich

Kosten

  • 46,00 € für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • 27,60 € für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Zzgl. 6 € für das vorort erstellte Lichtbild, falls kein mitgebrachter QR-Code vom Fotografen vorhanden ist.

Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.


Hinweise

  • Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

  • Bei Abholung des neuen Ausweisdokuments, müssen Sie Ihr altes Dokument vorlegen.

Unterlagen

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

  • ggf. Geburts- bzw. Abstammungsurkunde mitbringen, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist

  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto per QR-Code vom Fotografen

  • Falls gewünscht, kann das Lichtbild für 6 € im Bürgerbüro für Sie erstellt werden

    Zur Anfertigung von Passbildern für mehrere Personen nutzen Sie bitte die online-Terminvereinbarung: Termine online vereinbaren
    Buchen Sie in diesem Fall pro Person einen Termin.

  • bei Dokumentenbeantragung für Kinder müssen diese zur Antragstellung persönlich mitkommen

Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel 3-4 Wochen.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie Ihren Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort.

PIN
Sobald der Ausweis vorliegt, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies können Sie zu Hause mithilfe eines geeigneten Lesegeräts oder im Einwohneramt bei der Abholung des Ausweises gebührenfrei vornehmen.

Weitere Änderungen (z. B. PIN vergessen) sind jederzeit und unbegrenzt oft möglich. Beim Einwohneramt wird hierfür eine Gebühr erhoben. (siehe unter "Gebühren")

PUK
Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird die Online-Funktion aus Sicherheitsgründen blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.

Sperrkennwort
Das Sperrkennwort benötigen Sie zur Sperrung Ihres Personalausweises im Verlustfall.