Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Personalausweis: Informationen und Beantragung
Details
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.
Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Der Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können.
Funktionen eines Personalausweises
Biometriefunktion
zum Schutz der Identität
auf einem Chip wird Ihr Foto und der Fingerabdruck gespeichert
Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis
Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
zur Identifizierung bei elektronischen Internet-Diensten (z. B. Banken, Online-Shops, Verwaltungen) und an Automaten (z. B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder beim Einchecken in Hotels)
Identitätsnachweis durch Personalausweis in Kombination mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN
freiwillige Funktion (jederzeit ein- oder ausschaltbar)
Voraussetzungen
1. Anbieter benötigt ein Berechtigungszertifikat, um die Daten des Personalausweises auslesen zu können
2. Kartenlesegerät (privat zu beschaffen)
3. Software "AusweisApp" (kostenlos im Internet abrufbar, siehe unter "Links")
Nutzung
- Anbieter weisen sich bei Ihnen über das Berechtigungszertifikat aus
- Zertifikat enthält Informationen darüber, welche Daten angefragt werden
- Selbstbestimmung, welche Daten übermittelt werden sollen
- Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN
Unterschriftsfunktion (Qualifizierte elektronische Signatur - QES)
zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung digitaler Dokumente z. B. Verträge oder Urkunden sowie Erklärungen und Anträge gegenüber Behördensteht der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleich
freiwillige Funktion
Voraussetzung
1. Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen
- Ausstellung des Zertifikats von Signaturanbeitern, die nach dem Signaturgesetz staatlich geprüft und zugelassen sind
- Liste dieser Anbieter finden Sie unter den "Links"
2. Signatur-PIN
- Geheimnummer, die beim Laden des Zertifikats gesetzt werden muss
3. Komfortlesegerät (privat zu beschaffen)
- mit eigenem Display und separatem Tastaturfeld (PIN-Pad) zur Eingabe der Signatur-PIN
Nutzung
- die unterzeichnenden Dokumente müssen in digitaler Form vorliegen, z. B. als Textdokument oder E-Mail
- Anleitung der jeweiligen Softwareanwendnung beachten
- elektronische Signatur ist auch mit der Software "AusweisApp" möglich
Termine
Kosten
46,00 € für antragstellende Personen ab 24 Jahren
27,60 € für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Zzgl. 6 € für das vorort erstellte Lichtbild, falls kein mitgebrachter QR-Code vom Fotografen vorhanden ist.
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Hinweise
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Bei Abholung des neuen Ausweisdokuments, müssen Sie Ihr altes Dokument vorlegen.
Unterlagen
Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
ggf. Geburts- bzw. Abstammungsurkunde mitbringen, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist
ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto per QR-Code vom Fotografen
Falls gewünscht, kann das Lichtbild für 6 € im Bürgerbüro für Sie erstellt werden
Zur Anfertigung von Passbildern für mehrere Personen nutzen Sie bitte die online-Terminvereinbarung: Termine online vereinbaren
Buchen Sie in diesem Fall pro Person einen Termin.bei Dokumentenbeantragung für Kinder müssen diese zur Antragstellung persönlich mitkommen
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Bearbeitungsdauer
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel 3-4 Wochen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie Ihren Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort.
PIN
Sobald der Ausweis vorliegt, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies können Sie zu Hause mithilfe eines geeigneten Lesegeräts oder im Einwohneramt bei der Abholung des Ausweises gebührenfrei vornehmen.
Weitere Änderungen (z. B. PIN vergessen) sind jederzeit und unbegrenzt oft möglich. Beim Einwohneramt wird hierfür eine Gebühr erhoben. (siehe unter "Gebühren")
PUK
Wenn die PIN dreimal falsch eingeben wurde, wird die Online-Funktion aus Sicherheitsgründen blockiert. Die PUK dient dazu, diese Blockierung aufzuheben.
Sperrkennwort
Das Sperrkennwort benötigen Sie zur Sperrung Ihres Personalausweises im Verlustfall.