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Rundfunkbeitrag: Befreiung oder Ermäßigung

Details

Grund­sätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag erhoben, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.

Unter bestimmten Voraus­setzun­gen ist es möglich eine Ermäßi­gung oder Befreiung zu beantragen.