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Räum- und Streupflicht

Details

Der Streudienst auf den verkehrsbedeutenden Straßen und Wegen der Gemeinde Borchen wird durch Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Borchen durchgeführt.

Für Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung ist der Winterdienst den Anliegern übertragen.

Für Land- und Kreisstraßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig.

Unabhängig davon sind die Gehwege/Bürgersteige ebenfalls von den Anwohnern zu räumen.

Soweit keine ausgebauten Bürgersteige vorhanden sind, ist am jeweiligen Straßenrand ein entsprechend breiter Streifen für Fußgänger zu räumen und zu streuen.

Hinweise

In der Satzung zur Straßenreinigung der Gemeinde Borchen erfahren Sie Einzelheiten zum Winterdienst.

Begriffe im Kontext

streupflicht, räumdienst, streudienst, räumpflicht