Zinssenkungsanträge
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Bei geförderten Eigentumsobjekten wird nach Ablauf bestimmter Jahresfristen eine höhere Verzinsung von der NRW-Bank gefordert.
Bei Einhaltung der Einkommensgrenze kann ein Antrag auf Zinssenkung bei der NRW-Bank gestellt werden. Unter Vorlage der Einkommensunterlagen erfolgt bei der Wohnungsaufsicht eine Berechnung, ob die Einkommensgrenze unterschritten wird.