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Schöffenwahl

Details

Im ersten Halbjahr werden für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn sowie für das Schöffengericht Paderborn für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Schöffinnen und Schöffen gesucht. 

Schöffinnen und Schöffen sind Personen, die als Vertreter des Volkes gleichberechtigt mit Berufsrichtern an der Rechtsprechung mitwirken und somit über Verurteilung oder Freispruch entscheiden. 

Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße soziale Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit und Selbständigkeit. Auch sollten Schöffinen und Schöffen Lebenserfahrung haben und eine gute Menschenkenntnis mitbringen. 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Borchen wohnen und am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, nicht hauptamtlich für die Justiz tätig sind und gegen die keine anderen Ausschlussgründe sprechen. 

Die Gemeinde Borchen stellt in den nächsten Wochen eine Vorschlagsliste auf, die vom Rat der Gemeinde Borchen beschlossen wird. Die Entscheidung, welche Personen aus der Vorschlagsliste als Schöffinnen und Schöffen gewählt werden, trifft anschließend das Amtsgericht Paderborn, worauf die Gemeinde Borchen keinen Einfluss hat. 

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 31.03.2023 bei den Ansprechpersonen der Gemeinde Borchen melden und dort das Bewerbungsformaular einreichen.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl sowie zu den Rechten und Pflichten die mit der Ausübung des Schöffenamtes einhergehen, sind im Internet unter https://www.schoeffenwahl.de/ abrufbar.