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Elternbeiträge für die Teilnahme an einem außerunterrichtlichen Angebot

Details

Die betreute Grundschule bietet Schülerinnen und Schülern während der unterrichtsfreien Zeit Betreuung an. Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an Eltern, die aus beruflichen Gründen eine Betreuung der Kinder wünschen.

Bei Bedarf kann die Betreuung sowohl vormittags als auch an den Nachmittagen erfolgen. Die Betreuungsabwicklung sowie die Öffnungszeiten sind schulspezifisch festgelegt. Die Koordination der verlässlichen Grundschulbetreuung liegt in Borchen in den Händen der Grundschuleltern, die eigens zu diesem Zweck Trägervereine gegründet haben.

Die Betreuung wird von den Erziehungsberechtigten bezahlt.

Ein Antrag auf Geschwisterbeitragsbefreiung ist jährlich neu zu stellen und gilt für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung und/oder eine Grundschulbetreuung besuchen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Wohnsitz hier in der Gemeinde Borchen gemeldet sind.

Begriffe im Kontext

elternbeitrag, schule, ogs, betreeung, betreuungsbeträge