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Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.

Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW

Details

Widerspruchsrecht

Sie haben ein kostenloses WIDERSPRUCHSRECHT gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen,

  • Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.

Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) gem. § 35 Abs. 3 MG NRW erteilen an:

  • Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen

  • und gemäß § 35 Abs. 4 MG NRW an Adressbuchverlage

Von diesem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit der Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Kosten

Widerspruch und Einwilligung sind gebührenfrei.

Unterlagen

Grundsätzlich können Sie die Erklärungen formlos schriftlich abgeben.

Sie haben aber auch die Möglichkeit das vorbereitete Formular "WIDERSPRUCH und EINWILLIGUNG nach dem Meldegesetz NW" direkt herunterzuladen. Bitte schicken Sie dieses ausgefüllt an das Bürgerbüro der Gemeinde Borchen.