Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Abfallangelegenheiten
Details
Abfallgefäße beantragen oder tauschen
Als Grundstückseigentümer/ Grundstückseigentümerin können Sie beantragen, dass Abfallgefäße aufgestellt oder getauscht werden. Gern können Sie Abfallgefäße online bestellen. Nutzen Sie dafür bitte die Online-Dienstleistung unter „Antragsformulare“.
Bitte beachten Sie, dass die Lieferung des neuen Abfallgefäßes bis zu vier Wochen dauern kann. Die auszutauschenden Gefäße sind zur Abholung sichtbar auf dem Grundstück bereitzustellen.
Wichtige Informationen zu den Abfallbehältern
Restabfall-, Bioabfall- und Papierabfallbehälter
Jeder dieser Abfallbehälter muss mit einem Chip ausgestattet sein. Dieser speichert keine personenbezogenen Daten und erfasst nicht, welche Abfälle eingefüllt werden. Der Chip dient ausschließlich der Identifikation, welchem Grundstück der Behälter zugeordnet ist. Behälter ohne Chip können zukünftig nicht mehr geleert werden.
Angabe der Behälternummer
Bei jedem Änderungswunsch geben Sie bitte unbedingt die siebenstellige Behälternummer an. Diese finden Sie seitlich am Korpus (auf dem Etikett über dem Barcode) des Abfallbehälters. Die Behälternummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Kosten
Gebührenübersicht der Müllpakete
80 Liter grau/ 120 Liter grün/240 Liter blau: 166,00 €
80 Liter grau/ 240 Liter grün/240 Liter blau: 218,77 €
80 Liter grau/Befreiung grün/240 Liter Blau: 130,82 €
120 Liter grau/ 120 Liter grün/240 Liter blau: 195,00 €
120 Liter grau/ 240 Liter grün/240 Liter blau: 247,77 €
120 Liter grau/ Befreiung grün/240 Liter blau: 159,82 €
240 Liter grau/ 240 Liter grün/240 Liter blau: 281,00 €
240 Liter grau/Befreiung grün/240 Liter blau: 210,64 €
zusätzliche Biotonne 120 l: 52,77€
zusätzliche Biotonne 240 l: 105,54€
1.100 Liter grau (Container) + 240l grün + 240l blau: 680,00 €
Pflegefalltonne (Befreiung mit Attest): 0,00 €
Windeltonne (befreit für zwei Jahre): 0,00 €
Windeltonne ab 2 Jahre bis 3 Jahre: 57,80 €
Hinweise
Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien - bei der Gemeinde Borchen wird es aber vorerst keine Änderungen geben
Die Erfassung von Alttextilien erfolgt über die Getrenntsammelsysteme wie die Altkleider-Container im Gemeindegebiet, Altkleiderkammern oder über die Restabfallentsorgung.
Seit Januar 2025 ist die neue Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in Kraft getreten. Hierzu haben die Medien bereits berichtet.
Die Alttextilien sollen nun über die Altkleider-Container im Gemeindegebiet und nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Entsprechende Standorte der Altkleider-Container sind dem Konzept für die Alttextilien-Sammlung der Gemeinde Borchen zu entnehmen.
Die Gemeinde Borchen orientiert sich bei der Umsetzung für die neue Regelung an der Empfehlung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Um bestehende Sammelstrukturen nicht zu gefährden, sollten stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, da diese aufgrund der minderen Qualität nicht für eine stoffliche Verwertung in Frage kommen.
Die Gemeinde Borchen bittet daher die Bürgerinnen und Bürger, sich der Empfehlung des Bundesministerum anzuschließen und die Alttextilien entsprechend zu trennen.
Somit ist gewährleistet, dass weiterhin nur wiederverwendbare, saubere und gebrauchstaugliche Kleidung in den Altkleider-Containern gesammelt werden.