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Grundsteuer
Details
Grundlagen der Grundsteuer sind der Grundsteuermessbetrag, welcher vom Finanzamt festgesetzt und der Hebesatz, der durch die Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen festgelegt wird.
Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine neue gesetzliche Regelung zur Grundsteuer verabschiedet. Die Bescheide wurden aufgrund dieser rechtlichen Änderungen erlassen und beinhalten erstmalig die Ermittlung und Festsetzung der neuen Grundsteuer.
Auf Basis der Daten, hat die Finanzverwaltung NRW für jede Kommune einen Hebesatz ermittelt, der unter Berücksichtigung der neuen Grundlagen zu gleichbleibenden Grundsteuererträgen für die Kommune führen würde.
Für die Gemeinde Borchen wurde ein Hebesatz von 345 Prozent für die Grundsteuer A und von 639 Prozent für die Grundsteuer B ermittelt. Die Aufkommensneutralität der Kommune bedeutet jedoch nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. Im Einzelfall wird mehr, weniger oder in gleichbleibender Höhe Grundsteuer zu zahlen sein. Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messbetragsfestsetzungen haben gezeigt, dass tendenziell private Haushalte bei der Grundsteuer zukünftig stärker belastet werden als Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken kann, dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen ist.
Kosten
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt zurzeit 345 von Hundert, der Hebesatz für die Grundsteuer B 639 von Hundert.
Hinweise
Was ist nun zu tun?
Bitte folgen Sie den Anweisungen auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Die Zahlung der ausgewiesenen Grundsteuer ist an die Gemeinde Borchen zu entrichten.
Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, zu Zahlung, Minderung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte mithilfe der auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Gemeinde Borchen.
Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an die Grundsteuerhotline des Finanzamtes Paderborn. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie Informationen zu dem für Ihr betroffenes Grundstück zuständigen Finanzamt finden Sie auch auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de.
Finanzamt Paderborn – Grundsteuerhotline
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr -13:00 Uhr
Telefon: 05251 100-1959
Rechtsgrundlagen
Haushaltssatzung der Gemeinde
Grundgesetz GG
Grundsteuergesetz GrStG
Abgabenordnung AO