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Dichtheitsprüfung (private Abwasserleitungen)

Details

Nach § 61a des Landeswassergesetzes NRW müssen alle Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit prüfen lassen.

Die Kanäle und Grundstücksanschlussleitungen der Gemeinde Borchen werden durch das Abwasserwerk der Gemeinde in regelmäßigen Abständen untersucht.

Für die Abwasseranlagen auf den privaten Grundstücken ist jedoch der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Für die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung der Abwasseranlagen hat er Sorge zu tragen.

Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Dichte Leitungen sollen dazu beitragen, dass kein Abwasser in das Erdreich austritt und das Grundwasser verunreinigt.

  • Grundwasser soll nicht in undichte Kanäle eindringen können, damit es sich nicht mit dem Abwasser vermischt. Das belastet unnötig das Kanalsystem und führt zu steigenden Betriebs- und Investitionskosten am Kanalnetz und in der Kläranlage. Höhere Abwassergebühren können die Folge sein.

  • Dichte Abwasseranlagen gewährleisten einen reibungslosen Ablauf ohne Verstopfungen und Geruchsbelästigungen.

  • Das Risiko von möglichen Schäden am Gebäude durch eindringendes Abwasser wird verringert.

  • Eine dichte Abwasseranlage trägt auch zur Erhaltung des Vermögenswertes bei.

Der Landesgesetzgeber NRW schreibt seit Ende 2007 im Landeswassergesetz vor, dass private Abwasseranlagen für Schmutz- und Mischwasser (nicht Regenwasser) auf Dichtheit geprüft werden müssen.

Fristen

Die Prüfung ist alle 20 Jahre durchzuführen. Bei bestehenden Anlagen ist die Prüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen.

Die Frist kann durch Satzung verkürzt oder verlängert werden. Die Gemeinde Borchen wird hierzu Satzungen mit abweichenden Terminen erlassen. Für den Ortsteil Etteln besteht bereits eine Satzung, die sie unter dem Reiter "Downloads/Links" finden können. Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden.