Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Anmeldung zur Eheschließung
Details
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Bei mehreren Wohnsitzen ist es am zweckmäßigsten, das Standesamt zu wählen, an dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt werden, kann die Ehe innerhalb der folgenden sechs Monate geschlossen werden.
Danach verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Sofern Sie dies wünschen, suchen Sie sich ein Stammbuch aus.
Online-Dienste
Kosten
Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
unter Beachtung des deutschen Rechts: 45,00 €
unter Beachtung des ausländischen Rechts: 80,00 €
Vornahme der Eheschließung durch anderes Standesamt: 60,00 €
Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten: 80,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde: 10,00 €
jede weitere Eheurkunde: 5,00 €
Ausstellung einer mehrsprachigen Eheurkunde: 10,00 €
Versicherung an Eides statt: 25,00 €
(Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Borchen vom 11.05.2023)
Zahlungsart
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung der Eheschließung (erfolgt beim Wohnsitzstandesamt) benötigt und sind im Original einzureichen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung – erhältlich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes (sofern Sie in Borchen gemeldet sind, wird diese für Sie beschafft)
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
Bei gemeinsamen Kindern: jeweils eine Geburtsurkunde im Original - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
Wenn Sie bereits verheiratet waren zusätzlich
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (nicht älter als 6 Monate) - erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
Ggf. rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
Ggf. Sterbeurkunde der früheren Ehepartner/innen
Wenn Sie eingebürgert wurden zusätzlich
Einbürgerungsurkunde
Bei Heimatvertriebenen oder Spätaussiedlern zusätzlich
Ggf. ausländische Geburtsurkunde inkl. Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers
Registrierschein
Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
Ggf. Bescheinigung über Namenserklärung
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt erkundigen:
Ehepartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
Ehepartner/in ist im Ausland geboren
Ehepartner/in hat im Ausland geheiratet
Ehepartner/in ist im Ausland geschieden worden
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen.
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage für die erforderlichen Dokumente getroffen werden.
Für Fragen steht Ihnen das Standesamt gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung!