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Anmeldung zur Eheschließung

Details

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Bei mehreren Wohnsitzen ist es am zweckmäßigsten, das Standesamt zu wählen, an dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt werden, kann die Ehe innerhalb der folgenden sechs Monate geschlossen werden.

Danach verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.

Sofern Sie dies wünschen, suchen Sie sich ein Stammbuch aus.

Kosten

Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • unter Beachtung des deutschen Rechts: 45,00 €

  • unter Beachtung des ausländischen Rechts: 80,00 €

  • Vornahme der Eheschließung durch anderes Standesamt: 60,00 €

  • Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten: 80,00 €

  • Ausstellung einer Eheurkunde: 10,00 €

  • jede weitere Eheurkunde: 5,00 €

  • Ausstellung einer mehrsprachigen Eheurkunde: 10,00 €

  • Versicherung an Eides statt: 25,00 €

(Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Borchen vom 11.05.2023)

Zahlungsart

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung der Eheschließung (erfolgt beim Wohnsitzstandesamt) benötigt und sind im Original einzureichen:

 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung – erhältlich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes (sofern Sie in Borchen gemeldet sind, wird diese für Sie beschafft)

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes

  • Bei gemeinsamen Kindern: jeweils eine Geburtsurkunde im Original - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes

  • Wenn Sie bereits verheiratet waren zusätzlich

    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (nicht älter als 6 Monate) - erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes

    • Ggf. rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen

    • Ggf. Sterbeurkunde der früheren Ehepartner/innen

  • Wenn Sie eingebürgert wurden zusätzlich

    • Einbürgerungsurkunde

  • Bei Heimatvertriebenen oder Spätaussiedlern zusätzlich

    • Ggf. ausländische Geburtsurkunde inkl. Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers

    • Registrierschein

    • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung

    • Ggf. Bescheinigung über Namenserklärung

 In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt erkundigen:

  • Ehepartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

  • Ehepartner/in ist im Ausland geboren

  • Ehepartner/in hat im Ausland geheiratet

  • Ehepartner/in ist im Ausland geschieden worden

Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen.

Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage für die erforderlichen Dokumente getroffen werden.

Für Fragen steht Ihnen das Standesamt gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung!