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Abwassergebühren

Details

Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) zur Deckung der Kosten.

 Gebührenpflichtige sind 

  1. der Grundstückeigentümer; wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, der Erbbauberechtigte,

  2. der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes,

  3. der Nießbraucher oder derjenige, der ansonsten zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist,

  4. der Straßenbaulastträger 

Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Grundstückseigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung im Grundbuch folgt. Für sonstige Gebührenpflichtige gilt dies entsprechend. Eigentums- bzw. Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der Gemeinde innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.

Kosten

  • je Kubikmeter Schmutzwasser: 3,40 €/m³

  • je Quadratmeter Regenwasser: 0,34 €/m²

  • Kanalanschluss je qm Grundstücksfläche*: 6,80 €

*Bei Grundstücken, die eine mehr als eingeschossige Bebaubarkeit zulassen und Grundstücken, die in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in anders beplanten oder unbeplanten Gebieten liegen, aber gewerblich genutzt werden, gelten andere Regelungen.