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Ablösungsvertrag

Details

Vereinbarung über die vorzeitige Zahlung des Erschließungsbeitrags.

Bei der Entwicklung von Neubaugebieten ist eine zügige Bebauung und Erschließung der Grundstücke interessant.

Die dafür zu zahlenden Beiträge auf der Grundlage des Baugesetzbuchs können einmalig und endgültig von den Grundstückseigentümern abgelöst werden.

Details sind in der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nachzulesen.