Hinweis:
Für einige Dienstleistungen bzw. Onlineformulare ist eine BundID notwendig. Auf unserer Seite zur BundID finden Sie weitere Informationen und Anleitungen.
Für eine Terminvereinbarung online benötigen Sie keine BundID.
Personalausweis: Verlust + Sperrung
Details
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Ausweises im Bürgerbüro der Gemeinde Borchen zu melden.
Sofern Sie den Personalausweis für die elektronische Signatur und die Online-Ausweisfunktion nutzen, sollten Sie diese Funktionen unverzüglich sperren lassen.
Sperrung
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Zur Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sie können sich an die telefonische Sperrhotline sowie persönlich oder telefonisch an das Einwohneramt wenden.
Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33
(3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) erreichbar.
Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
Sofern Sie sich an das Einwohneramt wenden, wird die Sperrung sofort eingeleitet sowie die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert.
Sperrung der Unterschriftsfunktion
Die Unterschriftsfunktion müssen Sie separat sperren lassen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden kommen, können Sie es beim Einwohneramt erfragen, bei dem Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen ist dies nur bei persönlicher Vorsprache und unter Nachweis Ihrer Identität (anderes Lichtbilddokument) möglich.
Hinweise
Nach einem Verlust des Personalausweises besteht für die Neubeantragung eine Wartezeit von 4 Wochen, für den Fall, dass Ihr verlorenes Ausweisdokument wiedergefunden wird.
Ein vorläufiger Personalausweis kann direkt beantragt werden.
Unterlagen
ein anderes Lichtbilddokument (z. B. Reisepass oder Führerschein), Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
Verfahrensablauf
Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.