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Sperrmüllabfuhr

Details

1. Abgefahren werden Sperrmüllmengen bis zu 2,5 cbm.

2. Bei der Sperrgutabfuhr werden nur Sperrstücke aus Haushalten mitgenommen wie z.B. Möbel, Matratzen, Sprungfederrahmen.

Nicht abgefahren werden zum Beispiel: 

  • Baum- und Strauchschnitt

  • Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe

  • Bauschutt jeglicher Art (z.B. Holzbalken aus einer Renovierungsmaßnahme)

  • Kühlgeräte, Kühltruhen, Waschmaschinen, Trockner sowie sonstige Elektro- und Elektronikgeräte
    Bitte Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Assistenten für Abholung von Elektro- und Elektronikgeräte zur Abfuhr anmelden!

  • Gewerbemüll

3. Das Sperrgut muss ab spätestens 06:00 Uhr am Straßenrand stehen.

4. Die Abfuhrgebühr beträgt 57,50 €. Sobald die Gebühr bar eingezahlt oder auf eines der folgenden Konten
eingegangen ist, wird der Antrag an die Firma Lobbe weitergeleitet.

Kosten

Die Abfuhrgebühr beträgt 57,50 €.

Hinweise

Abgefahren werden Sperrmüllmengen bis zu 2,5 cbm.

Bei der Sperrgutabfuhr werden nur Sperrstücke aus Haushalten mitgenommen wie z.B. Möbel, Matratzen, Sprungfederrahmen.

Nicht abgefahren werden zum Beispiel: 

  • Baum- und Strauchschnitt

  • Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe

  • Bauschutt jeglicher Art (z.B. Holzbalken aus einer Renovierungsmaßnahme)

  • Kühlgeräte, Kühltruhen, Waschmaschinen, Trockner sowie sonstige Elektro- und Elektronikgeräte
    Bitte Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Assistenten für Abholung von Elektro- und Elektronikgeräte zur Abfuhr anmelden!

  • Gewerbemüll

Das Sperrgut muss ab spätestens 06:00 Uhr am Straßenrand stehen.

Verfahrensablauf

Die Abfuhr von Sperrmüll kann in Borchen mit einer Anmeldekarte bei der Entsorgungsfirma oder online über das hier verlinkte Formular "Antrag auf Abholung von Sperrmüll" beantragt werden.

Anmeldekarten sind im Bürgerbüro des Rathauses sowie in den Banken und Sparkassen der Gemeinde erhältlich.

Vor Absendung der Anforderungskarte sind die entsprechenden aktuellen Gebühren durch Überweisung oder Bareinzahlung bei der Gemeindekasse zu entrichten.