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Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 in Borchen

Die Gemeinde Borchen wird an Ihren drei gemeindlichen Grundschulen mit Blick auf den Rechtsanspruch bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 an allen Schulstandorten einheitlich eine Offene Ganztagsschule (OGS) einrichten. Die Trägerschaft übernimmt der AWO Kreisverband Paderborn e.V..

Was bedeutet „offene“ Ganztagsschule?

Das Wort „offene“ bedeutet, dass Sie die freie Wahl haben, Ihr Kind nach dem Regelunterricht zum Betreuungsangebot der OGS anzumelden. Entscheiden Sie sich für die OGS, bedeutet dies eine Teilnahme Ihres Kindes in der Regel für ein Schuljahr. Ihr Kind nimmt an den Angeboten der OGS an fünf Unterrichtstagen in der Woche, mindestens bis 15.00 Uhr, teil.

Neben der OGS wird an allen Schulstandorten zusätzlich eine Randzeitenbetreuung bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde angeboten. Eine direkte Übersicht dieser beiden Betreuungsmodelle finden Siehier.

Anmeldung für die Grundschulbetreuung im Schuljahr 2025/26

Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme.

Sie unterschreiben den von Ihnen gewählten Betreuungsvertrag (OGS oder Randzeitenmodell) und geben diesen dann bitte bis spätestens zum 14.03.2025 an Ihre Schulleitung zurück.
Alle Betreuungsverträge werden nur in einfacher Ausfertigung benötigt und von der Schulleitung und dem Betreuungsträger unterzeichnet. Sie erhalten ihren Vertrag danach zurück.

Die Betreuungsverträge Ihres Schulstandortes finden Sie in den folgenden Spalten. Bitte achten Sie darauf, dass jeder Schulstandort einen eigenen Vordruck nutzt. Nur so können die Verträge richtig, schnell und sicher zugeordnet werden. Bei Fragen zu den Betreuungsverträgen wenden Sie sich gerne direkt an die AWO Soziale Dienste Paderborn GmbH, Frau Pelizaeus.

Betreuungsverträge zum download:

AWO
AWO

Bei Fragen zu den Betreuungsverträgen wenden Sie sich gerne direkt an Frau Pelizaeus:


AWO Soziale Dienste Paderborn GmbH

M. Pelizaeus

Einrichtungsleitung OGS
Tel.: 0 52 51 / 740 398
m.pelizaeus@awo-paderborn.de

www.awo-paderborn.de

Was kostet die OGS?

Die OGS ist kostenpflichtig. Der Beitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen. Den Jahresbeitrag bzw. den monatlichen Beitrag für das kommende Schuljahr können Sie der folgenden Beitragstabelle entnehmen.

Elternbeitragstabelle

Monatliche Elternbeiträge ab 01.08.2025:

Jahresbruttoeinkommen (Einkommensstufe)OGS-Beitrag/ pro Monat
bis 30.000 EUR49 EUR
bis 35.000 EUR67 EUR
bis 40.000 EUR82 EUR
bis 45.000 EUR99 EUR
bis 50.000 EUR115 EUR
bis 60.000 EUR131 EUR
bis 70.000 EUR146 EUR
bis 80.000 EUR163 EUR
bis 90.000 EUR177 EUR
bis 100.000 EUR193 EUR
bis 125.000 EUR210 EUR
über 125.000 EUR235 EUR

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Dann melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitenden. Wir helfen Ihnen persönlich, telefonisch oder per Mail weiter.