Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 in Borchen
Die Gemeinde Borchen wird an Ihren drei gemeindlichen Grundschulen mit Blick auf den Rechtsanspruch bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 an allen Schulstandorten einheitlich eine Offene Ganztagsschule (OGS) einrichten. Die Trägerschaft übernimmt der AWO Kreisverband Paderborn e.V..
Was bedeutet „offene“ Ganztagsschule?
Das Wort „offene“ bedeutet, dass Sie die freie Wahl haben, Ihr Kind nach dem Regelunterricht zum Betreuungsangebot der OGS anzumelden. Entscheiden Sie sich für die OGS, bedeutet dies eine Teilnahme Ihres Kindes in der Regel für ein Schuljahr. Ihr Kind nimmt an den Angeboten der OGS an fünf Unterrichtstagen in der Woche, mindestens bis 15.00 Uhr, teil.
Neben der OGS wird an allen Schulstandorten zusätzlich eine Randzeitenbetreuung bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde angeboten. Eine direkte Übersicht dieser beiden Betreuungsmodelle finden Siehier.
Anmeldung für die Grundschulbetreuung im Schuljahr 2026/27
Anmeldung für die Grundschulbetreuung
Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt bei der Schulanmeldung an die zuständige Grundschulleitung! Eine Beratung, Informationen zu den Rahmenbedingungen und die Betreuungsverträge erhalten Sie vor Ort. Sie unterschreiben den von Ihnen gewählten Betreuungsvertrag (OGS oder Randzeitenmodell) und geben Sie diesen dann bitte bis spätestens zum 31.12. unterschrieben an Ihre Schulleitung zurück.

Bei Fragen zu den Betreuungsverträgen wenden Sie sich gerne direkt an Frau Pelizaeus:
AWO Soziale Dienste Paderborn GmbH
M. Pelizaeus
Einrichtungsleitung OGS
Tel.: 0 52 51 / 740 398
m.pelizaeus@awo-paderborn.de
Was kostet die OGS?
Die OGS ist kostenpflichtig. Der Beitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen. Den Jahresbeitrag bzw. den monatlichen Beitrag für das kommende Schuljahr können Sie der folgenden Beitragstabelle entnehmen.
Elternbeitragstabelle
Monatliche Elternbeiträge ab 01.08.2026:
| Jahresbruttoeinkommen (Einkommensstufe) | OGS-Beitrag/ pro Monat |
|---|---|
| bis 30.000 EUR | 50 EUR |
| bis 35.000 EUR | 68 EUR |
| bis 40.000 EUR | 84 EUR |
| bis 45.000 EUR | 102 EUR |
| bis 50.000 EUR | 118 EUR |
| bis 60.000 EUR | 135 EUR |
| bis 70.000 EUR | 151 EUR |
| bis 80.000 EUR | 168 EUR |
| bis 90.000 EUR | 182 EUR |
| bis 100.000 EUR | 199 EUR |
| bis 125.000 EUR | 217 EUR |
| über 125.000 EUR | 242 EUR |
Weiterführende Hinweise und downloads:
Geschwisterbeitragsbefreiung
Hinweis zum Bildungs- und Teilhabepaket
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Dann melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitenden. Wir helfen Ihnen persönlich, telefonisch oder per Mail weiter.