Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet.

Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Traukalender, Teutonavigator / Destination.One), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

30. April 2026

Ruhender Verkehr wird überwacht

Verkehrsüberwachung wird intensiviert
Verkehrsüberwachung wird intensiviert

Verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs ab dem 01.05.2026 im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Borchen

Das Ordnungsamt der Gemeinde Borchen informiert darüber, dass ab dem 01. Mai 2026 Herr Thomas Krois das Ordnungsamt unterstützen und verstärkt Kontrollen im Bereich des ruhenden Verkehrs durchführen wird.
Hintergrund dieser Maßnahme ist eine zunehmende Zahl von Bürgerbeschwerden über Parkverstöße. Insbesondere wurden Behinderungen des fließenden Verkehrs sowie Einschränkungen für Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger – darunter auch Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen – festgestellt.
Die Gemeinde weist daher ausdrücklich darauf hin, dass ab dem genannten Zeitpunkt sämtliche Verstöße konsequent geahndet werden.


Im Fokus der Kontrollen stehen insbesondere:
• die Einhaltung von Parkzeitbeschränkungen
• das Parken auf Gehwegen
• das Parken entgegen der Fahrtrichtung
• das Parken an unübersichtlichen Straßenstellen
• das Abstellen von LKW in reinen und allgemeinen Wohngebieten
• das Abstellen von Anhängern über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum


Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geltenden Vorschriften. Wer sich an die Regelungen des § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hält, kann eine unnötige Zahlung von Verwarngeldern vermeiden.
Für ein rücksichtsvolles und regelkonformes Miteinander im Straßenverkehr bedankt sich die Gemeindeverwaltung bei allen Bürgerinnen und Bürgern.