13. Mai 2025
Bald nur noch digitale Passbilder gültig
Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft!
Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Gedruckte Fotos – etwa aus Fotostudios, Drogeriemärkten oder Fotoautomaten - dürfen dann nicht mehr für Reisepässe, Personalausweise oder Führerscheine verwendet werden.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Borchen bietet einenFotoservice an, sobald die Fototerminals durch die Bundesdruckerei geliefert und installiert sind. Das Passbild kann dann gegen eine Gebühr von sechs Euro direkt im Bürgerbüro erstellt werden oder von einem zertifizierten Fotostudio digital an die Verwaltung übermittelt werden.
Bis zur endgültigen Einführung der Fototerminals, können Reisepässe und Personalausweise nur mit Papierlichtbilder nicht älter als 6 Monate im Rahmen der Ausnahmeregelung beantragt werden. Sobald die noch fehlende Technik bereit steht wird die Gemeinde Borchen Ihre Bürger informieren.