21. Juli 2025
Pollererlass in der Umsetzung
Abbau von Barrieren für mehr Sicherheit im Radverkehr
Zur Sicherheit des Radverkehrs hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 17.01.2024 die Kommunen verpflichtet, Sperreinrichtungen auf Rad- und Verkehrswegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt ein-gebaute Wegsperren zu überprüfen und bei Bedarf auch zu entfernen. Aufgrund des „Poller-Erlasses“ ist auch die Gemeinde Borchen verpflichtet, die Notwendigkeit sämtliche Poller und Umlaufschranken im Gemeindegebiet zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.
Fest eingebaute Einrichtungen auf Fuß- und Radverkehrsanlagen sollen nur noch im Aus-nahmefall und dort vorzufinden sein, wo sie unverzichtbar sind. Nach dem „Poller-Erlass“ dürfen Verkehrseinrichtungen nur dann weiterhin bestehen bleiben, wenn eine „qualifizierte Gefahrenlage“ gegeben ist. Die Anordnung zur Aufstellung von Verkehrseinrichtungen allein zur Durchsetzung von Verkehrsverboten ist im Sinne des Erlasses nicht möglich. Der Erlass findet keine Anwendung auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen, an Bahnübergängen oder an Rändern von Verkehrsflächen wie bspw. Absturzsicherungen oder Geländer. Die Ent-scheidung über die Beibehaltung bzw. Neuaufstellung von Pollern trifft das Straßenverkehrs-amt des Kreises Paderborn unter Einbeziehung der Polizei und der Gemeinde. Dieses Verfah-ren befindet sich zurzeit in der weiteren Abstimmung. In Umsetzung des Erlasses entfernt der gemeindliche Bauhof zur Zeit Umlaufschranken und Poller, die nicht anordnungsfähig sind.