19. März 2026
Das Pflegekonzept für kommunale Wegrandstreifen wird fortgesetzt!

Auch in diesem Jahr bleibt auf Wirtschaftswegen ganzjährig ein Streifen stehen, um Tieren und Insekten Lebensraum zu bieten. Der gegenüberliegende Streifen wird ab Juni gemäht.
In intensiv genutzten Ackerbau- und Grünlandregionen stellen Wegrandstreifen und Feldränder oft einen der letzten Rückzugsorte für Vögel, Niederwild und Amphibien dar. Sie vernetzen Biotope und dienen als Lebensadern in unseren Kulturlandschaften.
Seit dem Herbst 2023 hat die Gemeinde Borchen begonnen, ein verändertes Pflegekonzept der kommunalen Wegrandstreifen umzusetzen: Die Bankettzone wird zwei Mal im Jahr gemäht. Der kommunale Wegrandstreifen wird einmal jährlich einseitig gemäht. Der Wegrandstreifen auf der gegenüberliegenden Seite wird nicht gemäht und bleibt ganzjährig stehen. Im darauffolgenden Jahr wird der stehen gebliebene Wegrandstreifen gemäht. Das Mahdgut verbleibt auf dem Wegrain und wird nicht entnommen.
Durch diese Arbeitsweise ist ganzjährig ein Wegrandstreifen vorhanden, der Tieren und Insekten Lebensraum bietet.
Unsere Bitte an Sie: Sollte es aus Ihrer Sicht zu Konflikten kommen, z.B. durch problematischen Bewuchs, wie das Kreuzkraut, sprechen Sie uns an!
Vielen Dank!