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04. September 2024

Obstbäume dürfen geerntet werden!

Bürgerinnen und Bürger dürfen gerne die Früchte der kommunalen Obstbäume an Wegrändern in haushaltsüblichen Mengen ernten. Bitte stellt sicher, dass die Bäume auf kommunalen Flächen (wie z.B. an Wirtschaftswegen oder Radwegen) stehen, und pflückt vorsichtig, um die Bäume nicht zu verletzen.