11. September 2024
L755: Aufhebung der Einbahnstraße Altenaustraße zwischen den Einmündungen Mallinckrodtstraße und Auf der Schweiz
Im Verlauf der am 19.08.2024 gestarteten 4. Bauphase der Sanierung der L 755 hat sich gezeigt, dass eine weitere Anpassung der begleitenden Verkehrslenkungsmaßnahmen im Bereich der vom Ausweichverkehr betroffenen gemeindlichen Straßen erforderlich ist.
Die Einbahnstraßenregelung in dem östlichen, gerade verlaufenden Bereich der Altenaustraße wird ab dem 06.09.2024 aufgehoben. Aufgrund der fehlender Durchfahrtmöglichkeit in Richtung Kirchborchen wird sich das Verkehrsaufkommen weitgehend auf Anliegerverkehr beschränken.
Mit der Öffnung des Teilabschnitts der Altenaustraße wird eine bessere Erreichbarkeit der Wohngebiete Bülte, Drostenstraße und insbesondere der Mallinckrodtstraße (Außenstelle der Gemeindeverwaltung, Veranstaltungsgelände, Seniorenwohnanlage) erzielt und weiterer Ausweichverkehr über die Wohngebiete reduziert.
Zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer erfolgt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h.
Das angeordnete absolute Halteverbot bleibt weiterhin bestehen.
Wichtig: Auch nach dieser Teilöffnung der Einbahnstraße besteht weiterhin keine Durchfahrtmöglichkeit zur Paderborner Straße!
Eine Öffnung des südlichen Teilstücks der Altenaustraße in Richtung der Paderborner Straße ist leider weiterhin nicht möglich, da Verkehrszählungen gezeigt haben, dass sich das Verkehrsaufkommen aus Kirchborchen kommend nach Beginn der Bauphase 4 bereits mehr als vervierfacht hat. Aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs, der zu Sichtbeeinträchtigungen führt, in Verbindung mit der geringen Straßenbreite sowie den fehlenden Gehwegen kann eine Aufhebung der Einbahnstraße in diesem Straßenbereich nach übereinstimmender Einschätzung aller Fachbehörden nicht erfolgen, zumal ja in diesem Fall auch das Verkehrsaufkommen aus Richtung Nordborchen aufgrund der dann bestehenden Durchgängigkeit der Straße in beiden Fahrtrichtungen ebenfalls erheblich zunehmen würde.