Informationen zur Grundsteuerreform
Allgemeine Informationen
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Ab Mai erhalten daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind.
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Sie die Feststellungserklärung grundsätzlich digital über Ihr Online-Finanzamt ELSTER bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, weil Sie z. B. Ihre Einkommensteuererklärung über ELSTER abgeben, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls können Sie das Benutzerkonto unter www.elster.de beantragen.
Ansprechpartner
Die Finanzämter sind die zentralen Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Dafür haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet.
Für das Gemeindegebiet Borchen ist das Finanzamt Paderborn zuständig:
Finanzamt Paderborn
Bahnhofstr. 28- 30
33102 Paderborn
Grundsteuer-Hotline: 05251 100-1959
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Notwendige Unterlagen
Anfang des Jahres 2022 erhalten Sie von Ihrer Kommune den jährlichen Grundsteuerbescheid. Dieser setzt Ihre aktuell gültige Grundsteuer fest. Bewahren Sie diesen Bescheid auf, damit Sie die Daten (z.B. das Aktenzeichen oder die Einheitswertnummer) zur Erstellung Ihrer Feststellungserklärung griffbereit haben.