Bundestagswahl
Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.