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Kindergärten

Am 1. August 2008 trat das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Das Gesetz regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.


 KiBiz



Kindergärten der Gemeinde Borchen

Das Betreuungsangebot der Kindergärten richtet sich an Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren. In Borchen kann zwischen 5 kommunalen, 3 konfessionellen und 1 Waldorfkindergarten gewählt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Kindergarten. Nach Bedarf wird in den Kindergärten eine Betreuung über die Mittagsschließzeit angeboten (Über-Mittag-Betreuung), für die ein zusätzlicher Elternbeitrag zu entrichten ist. Die Öffnungszeiten sind elternbedarfsorientiert abgestimmt. So ist in der Ferienzeit mindestens ein Kindergarten geöffnet.


Eine Kurzvorstellung aller Kindergärten der Gemeinde finden Sie hier: Kindergartenportraits


Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt direkt in der gewünschten Einrichtung. Die Hauptanmeldezeit ist am Anfang eines Jahres für das im darauf folgenden Sommer beginnende Kindergartenjahr. Eine Anmeldung kann natürlich auch innerhalb des Kindergartenjahres erfolgen. Unter Berücksichtigung des im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz können Kinder unabhängig vom Beginn des Kindergartenjahres am 01. August bereits mit Beginn des Monats aufgenommen werden, in dem sie 3 Jahre alt werden.


Entstehende Kosten

Jahreseinkommen Kinder ab 2 Jahre Kinder unter 2 Jahre
25 Std. 35 Std. 45 Std. 25 Std. 35 Std. 45 Std.
bis 25.000 € 00,00 € 00,00 € 00,00 € 00,00 € 00,00 € 00,00 €
bis 37.000 € 39,00 € 45,00 € 62,00 € 91,00 € 106,00 € 149,00 €
bis 49.000 € 63,00 € 73,00 € 102,00 € 135,00 € 156,00 € 219,00 €
bis 61.000 € 100,00 € 114,00 € 161,00 € 179,00 € 207,00 € 291,00 €
bis 73.000 € 131,00 € 151,00 € 212,00 € 203,00 € 234,00 € 330,00 €
über 73.000 € 157,00 € 180,00 € 255,00 € 223,00 € 258,00 € 363,00 €


Geschwister, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen, sind beitragsfrei.

Eltern, die nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag zu entrichten, können bei dem Kreisjugendamt Paderborn (0 52 51 / 3 08 - 6 19) einen Antrag auf Erlass stellen.




Schnellüberblick Kindergärten

  Straße/Hausnummer Telefon E-Mail
Kommunale Kindergärten
Alfen Wewersche Str. 7
05251/391652
kiga-alfen@teleos-web.de
Dörenhagen Sonnenbergstr. 6
05293/411
kiga-doerenhagen@t-online.de
Kirchborchen Johannesstraße Johannesstraße 5
05251/1806842
kiga-johannesstrasse@teleos-web.de
Nordborchen Hessenberg Hessenberg 4
05251/38055
kiga-hessenberg@teleos-web.de
Nordborchen Menkenfeld Menkenfeld 17
05251/399791
kiga-menkenfeld@teleos-web.de
       
Katholische Kindergärten
Nordborchen Amtsweg 3
05251/39505
Laurentius-kindergarten@t-online.de
Kirchborchen Bohnenkamp 15
05251/38567
kigakirchborchen@pastoralverbund-borchen.de
Etteln Auf dem Bühl 20
05292/631
kigaetteln@pastoralverbund-borchen.de
     
Sonstige Kindergärten
Rudolf-Steiner- Werkgemeinschaft Schloß Hamborn
05251/389-350
kindergarten@schloss-hamborn.de




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