Vogelschießen und Schützenfeste in Borchen 2021 unter Corona-Bedingungen
Im vergangenen Jahr wurden durch die Coronaschutzverordnung NRW alle Großveranstaltungen bis zum 31.12.2020 untersagt. Auch die derzeitige Fassung der Coronaschutzverordnung untersagt Großveranstaltungen, allerdings wurde keine über die Gültigkeitsdauer der Verordnung hinausgehende zeitliche Begrenzung festgelegt, so dass derzeit nicht klar abzusehen ist, inwiefern und wie lange der Verordnungsgeber in diesem Jahr entsprechende Verbotsregelungen aufrechterhalten wird.
Auch wenn die aktuell gestartete Impfung von Über-80-Jährigen vorsichtig optimistisch stimmt, ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Impfquote nicht davon auszugehen, dass im Sommer bereits 60 bis 70 % der Bevölkerung geimpft sein werden, was allerdings erforderlich wäre, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Hinzu kommen die nicht klar abzuschätzenden Auswirkungen der vermehrt auftretenden Virusmutationen.
Insofern geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die im Mai beginnende Schützenfestsaison wiederum abgesagt werden muss, um das durch große Menschenansammlungen entstehende Infektionsrisiko ausschließen zu können.
Die letzte Entscheidung hierüber liegt jedoch beim Land NRW. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Wochen hierüber Klarheit geschaffen wird, was für die Verantwortlichen in den Schützenvereinen auch dringend erforderlich ist, da Planungssicherheit und auch ein gewisser zeitlicher Vorlauf benötigt werden.