Angepasste Regelungen des Betreuungsangebotes
Ab Montag, dem 23. März 2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist und die Betreuungsangebote nutzen darf. Demnach hat jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, einen Anspruch darauf, die Betreuungsangebote zu nutzen, sofern die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Die Regelung gilt unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin.
Es reicht damit, wenn ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
In den Kindertagesstätten wird darüber hinaus eine Wochenendbetreuung ab dem 23. März 2020 sichergestellt.
In den Schulen wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Die gemeindlichen Kindertagesstätten sind somit am Montag besetzt, um die Betreuung der Kinder oben genannter Anspruchsberechtigter zu übernehmen.
Eltern, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, jedoch keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, eine Betreuung jedoch nicht mehr anderweitig sicherstellen können, wenden sich in diesen Fällen bitte an das Jugendamt des Kreises Paderborn.
Zur Umsetzung der Regelungen an den Schulen erhalten Sie weitere Informationen auf den jeweiligen Homepages der Schulen:
Grundschule Kirchborchen-Etteln
Die vollständigen Mitteilungen der Landesministerien finden Sie hier:
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20.03.20_informationsschreiben_des_mkffi_nrw_neue_regelungen_schluesselpersonen_wochendbetreuung_0.pdf
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200320/index.html