Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Februar 2021
Bisher wurde durch die Gemeinde Borchen auf die Einziehung der Elternbeiträge für die Grundschulbetreuung verzichtet, da man zunächst die Entscheidung des Landes NRW bezüglich eines anteiligen Kostenersatzes abwarten wollte.
Eine solche Entscheidung des Landes NRW liegt immer noch nicht vor. Um zu vermeiden, dass Elternbeiträge für die Monate Februar und März 2021 gleichzeitig abgebucht werden, hat sich die Gemeinde Borchen entschlossen, die Beiträge für den Monat Februar zeitnah einzuziehen.
Sollte durch das Land NRW nachträglich der Vorschlag für den Erlass der Februarbeiträge gemacht werden und so eine Kostenteilung zwischen Land und Kommune in Aussicht stellen, werden die für den Februar überzahlten Elternbeiträge mit den Märzbeiträgen verrechnet. Hierüber wird die Gemeinde Borchen entsprechend informieren.