Aktuelle Änderungen CoronaSchVO vom 04.05.2020
Friseure und Fußpflegebetriebe dürfen ab 04. Mai 2020 unter Beachtung der festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards (siehe Anlange zur CoronaSchVO) wieder öffnen.
Ebenfalls öffnen dürfen ab 04. Mai Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen. In Musikschulen ist nur Einzelunterricht erlaubt. Auch Unterricht zur Aus- und Weiterbildung in Behörden und Betrieben ist wieder möglich. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind zu beachten.
Großveranstaltungen bis 31.08.2020 sind untersagt. Dies gilt z.B. für
- Volksfeste und Jahrmärkte
- Kirmesveranstaltungen
- Stadt-, Dorf- und Straßenfeste
- Sportfeste
- Schützenfest
- Weinfeste
- Musikfeste und Festivals
Ab 07. Mai 2020 werden die Spielplätze in Borchen wieder geöffnet. Die Verhaltensregelungen der CoronaSchVO sind zu beachten. Die Skateranlage in Kirchborchen bleibt zunächst weiter geschlossen!